Begriffserklärungen:
Die Mulden dürfen nicht überfüllt werden. Überfüllte Mulden können aus Sicherheitsgründen nicht abgeführt werden.
Der Muldenstandort muss so gewählt werden, dass mit einem Lastwagen jederzeit zugefahren werden kann.
Für Schäden an Hauseinfahrten, Schachtdeckeln, Wiesen, Beläge, Plätze etc. haftet der Auftraggeber.
In den Mulden oder deren Nähe darf kein Material verbrannt werden. Für entstandene Schäden haftet der Auftraggeber.
Die Beleuchtung und Markierung der Mulde sind, sofern notwendig, Sache des Auftraggebers.
Das einholen der Bewilligung zum aufstellen einer Mulde sind, Sache des Auftraggebers..
Wir entfehlen, dass Muldengut möglichst von festen und brennbaren Materialien zu trennen,
damit die hohen kosten für die Multikomponenten-Deponie vermieden werden können.